Stornoregelung
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise:
Als besonderen Service bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit, bis zu einem Monat vor Anreise Ihre Reservierung kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.
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In diesem Fall wird Ihnen der gesamte Anzahlungsbetrag für einen späteren Urlaub im Landgut Furtherwirt wieder gut geschrieben, so entstehen Ihnen keine Kosten. Den Wertgutschein (für die Anzahlung) können Sie auch an 3. Personen weitergeben.
Sollte eine Rücküberweisung gewünscht werden, so erheben wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von Euro 65,00 pro gebuchter Zimmereinheit! -
Sollten Sie bereits auch den Gesamtbetrag überwiesen haben, erfolgt die Rücküberweisung des Restbetrages (Reisepreis abzügl. Anzahlung) auf Ihr Konto ohne Abzug.
- Generell bitten wir Sie uns Stornierungen immer per E-Mail zukommen zulassen.
Bei Stornierung
- 29 bis 15 Tage vor Antritt der Reise: 50 % des Mietbetrages
- 14 bis 07 Tage vor Antritt der Reise: 70 % des Mietbetrages
- ab 07 Tage vor Antritt der Reise: 90 % des Mietbetrages
- bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Mietbetrages
Und wenn doch etwas dazwischenkommt?!
Für diesen Fall gibt es unsere Landgut Club Furtherwirt Reiserücktrittsabsicherung (RRA). Dieser besondere Service schützt Sie vor zusätzlichen Kosten und Gebühren,
welche bei einem Reiserücktritt entstehen, auch in Zeiten, wie diesen bei Krankheit und Quarantäne.
Bei Bedarf überweisen Sie bitte dafür die Summe von Euro 5 % vom Reisepreis, zusammen mit der Anzahlung.
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck dann folgendes an: Anzahlung inkl. RRA 5% vom Reisepreis
In diesen Fällen können Sie die Reiserücktrittsabsicherung in Anspruch nehmen:
Als Berechtigte gelten jene Personen, für die das Zimmer/Appartement gebucht wurden.
- Bei plötzlicher Krankheit der Berechtigten bzw. bei schweren gesundheitlichen Unfallfolgen.
- Bei Tod der Berechtigten, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel oder bei sonstigen Personen, die bei Abschluss genannt worden sind.
- Bei Verschlechterung eines bestehenden Leidens der Berechtigten.
- Bei Reiseunfähigkeit durch Schwangerschaft der Berechtigten.
- Bei bedeutendem Sachschaden oder Einbruch im Eigentum der Berechtigten an deren Wohnort, der ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich macht.
Eine eventuelle frühere Abreise ist mit der Reiserücktrittsabsicherung nicht gedeckt. In diesem Fall werden für nicht erbrachte Leistungen 20 % vom Tagespreis in Abzug gebracht.